Aufnahme & Entlassung
Falls Sie einen Termin für eine stationäre Aufnahme in unserer Caritas-Klinik St. Anna haben, benötigen Sie bestimmte Dokumente. In unserer Patientenaufnahme werden alle wichtigen Angelegenheiten mit Ihnen geklärt, bevor Sie auf Ihre zugewiesene Station kommen.
Dafür brauchen Sie:
- Ihre Versichertenkarte
- einen Einweisungsschein und
- alle erforderlichen Dokumente (z. B. Befunde).
Wir sind gerne für Sie da. Unsere Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte sowie therapeutische Mitarbeitende gewährleisten einen reibungslosen Ablauf, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Für Sie zur Vorbereitung
Damit Sie keine wichtigen Unterlagen oder Gegenstände für Ihren Aufenthalt in unserer Klinik vergessen, haben wir eine Checkliste für Sie zusammengestellt.

Caritas-Klinik St. Anna
Zentrale 030 30001 - 0 030 30001 - 437 |
Unsere Besuchszeiten
Besuche wirken sich positiv auf die Situation der Patient:innen sowie auf ihre Genesung aus. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Besuchen, dass wir im Haus großen Wert auf eine angenehme und ruhige Atmosphäre legen.
Besuche sind an Wochentagen täglich zwischen 14:00 Uhr und 19:00 Uhr und am Wochenende zwischen 10:00 Uhr und 19:00 Uhr möglich.
Nach Abstimmung sind Besuche auch außerhalb der genannten Zeiten möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die jeweilige Station.
Ihre Entlassung
Unsere Klinik arbeitet gemäß der gesetzlichen Vorgaben zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V. Wir beraten und unterstützen Sie gern. Alle Berufsgruppen beginnen am Tag der Aufnahme mit der Planung Ihrer Entlassung. Wenn die Behandlung im Krankenhaus von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt als nicht mehr erforderlich angesehen wird, werden Sie entlassen. In der Regel findet die Entlassung am Vormittag statt.
Bei Ihrem Entlassungsgespräch sollten Sie umfassend über alle Fragen zur Fortsetzung der Behandlung und möglichen Medikamenten informiert. Für Ihre Weiterbehandlung erhalten Sie einen detaillierten Bericht.
Denken Sie an alle persönlichen Gegenstände oder hinterlegte Wertgegenstände sowie daran Geldbeträge zurückzuerhalten.